RECHTSANWALT SCHAD

 

IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT

Punkte in Flensburg - wie gefährlich sind sie wirklich?

 

Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten führen häufig zu einem Eintrag in der sogenannten Flensburger Verkehrssünderkartei.

 

In der Regel gilt:

Ordnungswidrigkeiten, die laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von über 60,00 € geahndet werden, bewirken einen Punkt in Flensburg. Zu beachten ist indes: Die Tat muss sich direkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken.

 

Seit dem ab 1.5.2014 geltenden Punktesystem richtet sich die Punktzahl und die Tilgungsfrist nach der Schwere der Tat:

 

                                                                                 Tilgungsfrist:

- 1 Punkt    : Ordnungswidrigkeit                                              2,5 Jahre

 

- 2 Punkte  : Grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot             5 Jahre

 

- 2 Punkte  : Straftat                                                                     5 Jahre

 

- 3 Punkte  : Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis             10 Jahre

 

Maßnahmen nach dem Punktesystem:

 

1-3 Punkte

Hier sind noch keine direkten Maßnahmen zu befürchten. Vorsicht gilt jedoch beim „Begleitenden Fahren ab 17“: hier ist Voraussetzung für die Eintragung als Begleitperson, dass nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg eingetragen ist.

 

Auch für Personen mit Pilotenlizenz gilt besondere Aufmerksamkeit. Punkte in Flensburg können hier Zweifel an der Zuverlässigkeit des Inhabers einer Flugerlaubnis begründen.

 

4-5 Punkte

Der Verkehrsteilnehmer erhält eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung. Gegebenenfalls kann der Punktestand um einen Punkt abgebaut werden, wenn an einem Fahreignungsseminar teilgenommen wird.

 

6-7 Punkte

Hier erhält der Betroffene eine letzte Verwarnung. Diese erfolgt schriftlich und kostenpflichtig. Eine Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wird empfohlen, trägt jedoch nicht mehr zum Abbau des Punktestandes bei.

 

8 Punkte

Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfordert eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

 

Mein Rat:

 

„Jeder Punkt in Flensburg zählt!"

 

Bereits bei wiederholten Vergehen im Straßenverkehr werden Sie quasi als „vorbestraft“ betrachtet und die Bußgeldbehörde weicht nicht selten bei Geldbußen und auch bei der Verhängung eines Fahrverbotes zu Ihrem Nachteil vom Regelsatz des Bußgeldkataloges ab.

 

Versuchen Sie daher grundsätzlich die Eintragung von Punkten in Flensburg zu vermeiden!

 

Erhalten Sie Post von der Bußgeldbehörde, denken Sie daran:

Fehlerhafte Messungen, schlechte Fahrerfotos oder kurze Verjährungsfristen führen nicht selten für den Betroffenen zum Erfolg und der Eintrag von Punkten wird vermieden.

 

Sind Sie rechtsschutzversichert, kostet Sie eine Überprüfung des Vorgangs nichts – sofern Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben!

Beratung und rechtliche Vertretung!

Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch Fragen? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an!

Die telefonische Erstberatung ist kostenfrei!

Tel.: 069 - 43 05 60 37

Fax: 069 - 43 05 60 38

E-Mail.: schad@kanzleischad.de

Thomas Schad

Fachanwalt für Verkehrsrecht