REchtsanwalt Schad

Ihr Fachanwalt  Für Verkehrsrecht in Frankfurt


BUSSGELDRECHT & FAHRVERBOT

Im Bereich des Bußgeldrechts berate und vertrete ich Sie in Fällen, in denen Ihnen seitens der Straßenverkehrsbehörde ein Verstoß im Straßenverkehr zur Last gelegt wird. Bei den sogenannten groben Verkehrsverstößen sieht das Gesetz regelmäßig ein Fahrverbot für die Dauer von 1 bis 3 Monaten vor. Ferner erwarten den Fahrzeugführer neben einer hohen Geldbuße noch Punkte in Flensburg. Sofern Sie hier über die Rechtslage beraten werden möchten bzw. eine rechtliche Überprüfung des Tatvorwurfs wünschen, kontaktieren Sie mich. Auch hier gilt: die besten Erfolgsaussichten bestehen, sofern der Rechtsbeistand früh eingeschaltet wird, d.h. möglichst bereits dann, wenn der Anhörungsbogen seitens der Bußgeldbehörde vorliegt. 

 

Ein Fahrverbot wird u.a. angedroht bei:                      

  • einer Geschwindigkeitsüberschreitung nach der StVO Reform zum 28.04.2020 (innerorts: ab 21 km/h - alt 31 km/h / außerorts: ab 26 km/h -alt 41 km/h) ACHTUNG: Die neu eingeführten Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerhalb bzw. ab 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften sind bis auf Weiteres bundesweit ausgesetzt worden; es gelten daher für die alten Grenzwerte für die Fahrverbote.
  • einer Abstandsunterschreitung
  • einem qualifizierten Rotlichtverstoß (mehr als 1 sek. rot)
  • Führen eine Kraftfahrzeuges unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss 

 

Informationen zu den meistverfolgten Ordungswidrigkeiten im Straßenverkehr finden Sie hier:

 

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