RECHTSANWALT SCHAD


IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT

"Zu dicht aufgefahren?" 

Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht genau geregelt, welchen Abstand Kraftfahrer, die hintereinander herfahren, zum Vordermann einzuhalten haben (Ausnahme: § 4 Abs. 3 StVO für LKW).

 

Die Faustregel "halber Tachoabstand" ist zwar nur ein unverbindlicher Anhaltspunkt, aber ein brauchbarer Maßstab für die PRAXIS.

 

Es drohen Geldbußen, Punkte und sogar ein Fahrverbot!

>>> weitere Informationen

 

Zumindest Rechtsschutzversicherte sollten eine anwaltliche Überprüfung nicht erst bei Androhung eines Fahrverbotes, sondern bereits bei drohenden Punkten ernsthaft in Betracht ziehen und frühzeitig rechtlichen Rat einholen!

 

Beratung und rechtliche Vertretung!

Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch Fragen? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an! 

Tel.: 069 - 43 05 60 37

Fax: 069 - 43 05 60 38

E-Mail.: schad@kanzleischad.de