RECHTSANWALT SCHAD
IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT
Anhörungsbogen erhalten - wie verhalte ich mich richtig?
Erhalten Sie von der Behörde ein Schreiben mit der Formulierung: "Ihnen wird vorgeworfen..." handelt es sich hierbei um einen sogenannten Anhörungsbogen. Sie werden von der Behörde als Betroffener (so nennt man den Beschuldigten im Bußgeldverfahren) geführt.
Wozu verpflichtet Sie der Anhörungsbogen?
Der Empfänger des Anhörungsbogens ist lediglich verpflichtet, Angaben zur Person zu machen (Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort). Bei sogenannten Kennzeichenanzeigen liegen der Behörde diese Angaben bereits durch Übermittlung des Kraftfahrtbundesamtes vor (so ist man an Ihre Adresse als Halter gekommen!).
Mein Rat!
Sofern Sie den Bußgeldvorwurf nicht akzeptieren wollen, sollten jetzt keine Angaben zur Sache gemacht werden - machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
Was Sie tun sollten...
Wenden
Sie sich nach Erhalt des Anhörungsbogens direkt an einen Anwalt, der Sie rechtlich berät, die Ermittlungsakte einsieht und hiernach mit Ihnen die weitere taktische Vorgehensweise bespricht. Zu
Beginn reicht hier meist eine Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail.
Beratung und rechtliche Vertretung!
Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch Fragen? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an! Die telefonische Erstberatung ist kostenfrei!