RECHTSANWALT SCHAD


IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT

Rote Ampel überfahren?

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn der Betroffene das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage, das nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) "Halt" bedeutet, missachtet hat.

 

Zu unterscheiden sind einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße. Der Qualifizierungstatbestand ist dann erfüllt, wenn das Rotlicht nach mehr als 1 Sekunde oder unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer überfahren wird.

 

Was Ihnen droht!

Der einfache Rotlichtverstoß wird derzeit mit einer Geldbuße in Höhe von 90,00 € und einem Punkt in Flensburg geahndet.

 

Der qualifizierte Rotlichtverstoß hingegen zieht eine Geldbuße von 200,00 €, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot nach sich.

 

Zumindest Rechtsschutzversicherte sollten eine anwaltliche Überprüfung nicht erst bei Androhung eines Fahrverbotes, sondern bereits bei drohenden Punkten ernsthaft in Betracht ziehen und frühzeitig rechtlichen Rat einholen!

Beratung und rechtliche Vertretung!

Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch Fragen? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an!

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