Ab dem 1.Juli 2014 gilt in Deutschland die allgemeine Warnwestenpflicht.
Dies bedeutet: Von diesem Zeitpunkt ab muss in jedem Fahrzeug unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste muss der DIN EN 471 bzw. EN ISO
20471:2013 entsprechen.
Ausgenommen von der Regelung bleiben Motorräder und Wohnmobile.
Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld.