Allgemeine Warnwestenpflicht in Deutschland

Ab dem 1.Juli 2014 gilt in Deutschland die allgemeine Warnwestenpflicht. 

 

Dies bedeutet:  Von diesem Zeitpunkt ab muss in jedem Fahrzeug unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste muss der DIN EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 entsprechen.

 

Ausgenommen von der Regelung bleiben Motorräder und Wohnmobile.

 

Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld.