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IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT

Zu schnell gefahren und geblitzt worden?

Beratung und rechtliche Vertretung!

Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch Fragen? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an! Die telefonische Erstberatung ist kostenfrei!

Hauptgrund für die Verhängung eines Bußgeldes in Deutschland ist das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit. Gemessen wird mit fest installierten und mobilen Messanlagen, aber auch durch Nachfahren der Polizei. Geblitzt wird aber auch bei Rotlichtverstößen und Abstandsunterschreitungen.

 

Was Ihnen droht!

Geahndet werden die Zuwiderhandlungen mit Geldbußen, Punkten in Flensburg und Fahrverboten, wobei zwischen Geschwindigkeitsverstößen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschieden wird.

 

Ein Regelfahrverbot von einem Monat erfolgt innerhalb geschlossener Ortschaften ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften ab 41km/h.  

 

Bei Voreintragungen im Fahreignungsregister können auch geringere Überschreitungen zu einem Fahrverbot führen (beharrliche Pflichtverletzung). Im Wiederholungsfall kann daher auch eine Geschwindigkeitsüberschrei-tung von nur 26 km/h ein Fahrverbot auslösen, wenn nämlich die Fahrt innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eines vorangegangen Geschwindigkeitsverstoßes von mind. 26 km/h erfolgt.

 

Einen Punkt in Flensburg gibt es ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21km/h.     

 

Wie der jeweilige Verstoß sanktioniert wird, entnehmen Sie den Regelungen des aktuellen Bußgeldkataloges.

   

Jeder Punkt zählt…

Ab dem 1.5.2014 wird die Fahrerlaubnis bereits bei Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister entzogen

 

…aber nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt!

Fehlerhafte Messungen, schlechte Fahrerfotos oder kurze Verjährungsfristen führen nicht selten für den Betroffenen zum Erfolg.

 

Zumindest Rechtsschutzversicherte sollten eine anwaltliche Überprüfung nicht erst bei Androhung eines Fahrverbotes, sondern bereits bei drohenden Punkten veranlassen.

Tel.: 069 - 43 05 60 37

Fax: 069 - 43 05 60 38

E-Mail.: schad@kanzleischad.de

Thomas Schad

Fachanwalt für Verkehrsrecht