RECHTSANWALT SCHAD


IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT

"Zu dicht aufgefahren?" 

Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht genau geregelt, welchen Abstand Kraftfahrer, die hintereinander herfahren, zum Vordermann einzuhalten haben (Ausnahme: § 4 Abs. 3 StVO für LKW).

 

Die Faustregel "halber Tachoabstand" ist zwar nur ein unverbindlicher Anhaltspunkt, aber ein brauchbarer Maßstab für die PRAXIS.

 

 

Wie Abstandsunterschreitungen im Einzelnen geahndet werden, finden Sie hier.

 

Es drohen Geldbußen, Punkte und sogar ein Fahrverbot!

 

Jeder Punkt zählt…

Ab dem 1.5.2014 wird die Fahrerlaubnis bereits bei Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister entzogen. Nach jedem eingetragenen Punkt gelten Sie in Folgefällen als vorbelastet und das Risiko höherer Geldbußen und eines Fahrverbotes steigt.

 

…aber nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt!

Fehlerhafte Messungen, schlechte Fahrerfotos oder kurze Verjährungsfristen führen nicht selten für den Betroffenen zum Erfolg.

  

Zumindest Rechtsschutzversicherte sollten eine anwaltliche Überprüfung der Messung nicht erst bei Androhung eines Fahrverbotes, sondern bereits bei drohenden Punkten veranlassen.

Beratung und rechtliche Vertretung!

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Thomas Schad

Fachanwalt für Verkehrsrecht