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Alkohol am Steuer!
Wer im öffentlichen Straßenverkehr alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führt (hierzu zählen auch E-Scooter und Segways!), begeht abhängig von der Höhe des Alkoholgehaltes in einigen Fällen eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat.
Zu beachten sind die in Deutschland geltenden Promillewerte:
· 0,0 Promille für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren
Seit dem 1.8.2007 gilt dieser Grenzwert für Fahranfänger in den ersten 2 Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis sowie Personen unter 21 Jahren.
Bei Verstoß: 125,00 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, Aufbauseminar, Medizinisch-Psychologische Untersuchung nicht ausgeschlossen.
· 0,5 – 1,09 Promille ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen
Wer mit einem Alkoholgehalt von 0,5 – 1,09 Promille im Blut erwischt wird, ohne dass er alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt (z.B. Fahren in Schlangenlinien), muss mit einer Geldbuße, einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. >>> 0,5 Promille Grenze
· 0,3 – 1,09 Promille und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeit)
Für
alle Kraftfahrer kann Alkohol am Steuer ab einem Promillegehalt von 0,3 eine Straftat sein, sofern ein alkoholbedingter Fahrfehler vorliegt (z.B.
Fahren in Schlangenlinien, Abkommen von einer geraden Fahrbahn). Hier spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit.
Für eine solche Trunkenheitsfahrt droht eine Geldstrafe - bzw. Freiheitsstrafe beim Wiederholungstäter – der Entzug der Fahrerlaubnis und Punkte in Flensburg. >>> Trunkenheitsfahrt
· 1,1 Promille Trunkenheitsfahrt
Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt laut deutscher Rechtsprechung ab dem Wert von 1,1 Promille. Auf eine Auffälligkeit oder Fahrunsicherheit kommt es dann nicht mehr an. Diese Straftat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (beim Wiederholungstäter), Punkten in Flensburg und dem Entzug der Fahrerlaubnis sanktioniert. >>> Trunkenheitsfahrt
Begeht der betrunkene Kraftfahrer zudem noch einen Unfall, kann die Strafe noch empfindlicher ausfallen. Hinzukommen können Regulierungsprobleme mit der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung.
>>> Alkoholbedingte Straßenverkehrsgefährdung
· 1,6 Promille-Grenze - MPU
Strafmaß wie bei 1,1 Promille nur dass vor der Neuerteilung des Führerscheins zusätzlich eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) absolviert werden muss, da von einem chronischen Alkoholmissbrauch ausgegangen wird.
Zusätzlicher Hinweis: Bei Wiederholungstätern muss bereits ab 0,5 Promille eine MPU absolviert werden.
Weitere Informationen zur MPU finden Sie in meinen Links.
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Thomas Schad
Fachanwalt für Verkehrsrecht