RECHTSANWALT SCHAD
IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT
Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Gemäß § 21 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Fahrzeug nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Gemäß Absatz 2 der Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft, wer eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht.
Was Sie wissen sollten...
In folgenden drei Fällen spricht man von Fahren ohne Fahrerlaubnis:
1. Der Fahrer hat nie einen Führerschein gemacht
2. Der Führerschein des Fahrers wurde eingezogen
3. Es wurde ein befristete Fahrverbot gegen den Fahrer verhängt
Auch wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehrsgesetz und nicht im Strafgesetzbuch geregelt ist, handelt es sich um eine Straftat.
Was Sie beherzigen sollten...
Beim Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sollten Sie weder als Fahrer noch als Halter mündliche oder schriftliche Angaben gegenüber der Polizei machen. Es gilt das Motto:"Schweigen ist Gold!"
Frühzeitig rechtlichen Rat einholen!
Vor einer etwaigen Aussage sollten Sie sich immer erst von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Über diesen kann auch die Akte der Bußgeld- oder Strafverfolgungsbehörde eingesehen werden. Warum? Weil man den gleichen Wissensstand wie die Verfolgungsbehörde haben sollte, insbesondere zur Frage der Beweislage!
Beratung und rechtliche Vertretung!
Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch Fragen? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an! Die telefonische Erstberatung ist kostenfrei!
Thomas Schad
Fachanwalt für Verkehrsrecht