RECHTSANWALT SCHAD
IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT
FAHRERFLUCHT - WAS TUN ? "SCHWEIGEN IST GOLD!"
Beim Einparken oder Rangieren ein anderes Fahrzeug gestreift ? Dazu genügt eine Sekunde der Unachtsamkeit. Doch nicht jeder Autofahrer nimmt den Vorfall ernst. Dabei handelt es sich laut Gesetz schon bei kleinen Kratzern und Beulen um einen Schaden. Wer einfach davonfährt oder nur Name und Anschrift hinterlässt, begeht Fahrerflucht.
Was Ihnen droht...
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In einer Vielzahl von Fällen wird der Täter vom Gericht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen und bekommt den Führerschein entzogen (Sperrzeit: 6 Monate - 5 Jahre), zumindest aber ein Fahrverbot zwischen 1-3 Monaten.
Soweit muss es jedoch nicht kommen.
"Schweigen ist Gold!"
Im
Rahmen der polizeilichen Ermittlungen sollten Sie als Beschuldigter zunächst weder mündliche noch schriftliche Angaben machen.
Frühzeitig rechtlichen Rat einholen!
Wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet, sollten Sie sich immer erst von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Beratung und rechtliche Vertretung!
Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie
noch Fragen? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an! Die telefonische Erstberatung ist kostenfrei!
Thomas Schad
Fachanwalt für Verkehrsrecht