RECHTSANWALT SCHAD
IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT
Firmenwagen & Verkehrsdelikt
Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide landen meist ebenso automatisch wie beiläufig auf dem Tisch des Fuhrparkverantwortlichen. Dieser stellt sich häufig die Frage, ob er die Anfrage an den betreffenden Mitarbeiter weiterleiten oder die Antworten direkt an die Behörde zurücksenden soll?
Wichtig ist hier zunächst, dass die Sache nicht auf die lange Bank geschoben, sondern zeitnah agiert wird, damit dem Unternehmen als Fahrzeughalter keine Nachteile drohen (Fahrtenbuchauflage).
Fuhrparkverantwortliche, die es sich einfach machen, senden der Behörde das Anhörungsschreiben unter Angabe des Fahrzeugführers einfach zurück. Hiernach kann sich die Behörde direkt mit dem Mitarbeiter auseinandersetzen und die Sache ist vom Tisch. Bei kleineren Ordnungswidrigkeiten (ohne Punkte) mag dies ratsam sein.
Wie ist es aber, wenn dem Mitarbeiter in einem Bußgeldverfahren Punkte oder gar ein Fahrverbot drohen oder schlimmer noch, wenn gegen ihn im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens polizeilich ermittelt wird (Unfallflucht, Nötigung etc.) und die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht?
Hier ist vor einer Rücksendung an die Behörde zu empfehlen, den betreffenden Mitarbeiter auf die drohende Gefahr hinzuweisen und ggf. die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes anzuregen, um ggf. führerscheinrechtliche Nachteile zu vermeiden oder zu minimieren.
Diese Vorgehensweise ist nicht nur kollegial, sondern spart dem Unternehmen u.U. auch Kosten, welche bei einem Fahrverbot oder einem Führerscheinentzug und den damit einhergehenden Ablaufstörungen entstehen könnten.
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Thomas Schad
Fachanwalt für Verkehrsrecht