RECHTSANWALT SCHAD
IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT
Ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung sinnvoll?
Häufig werde ich gefragt, ob ich speziell im Verkehrsrecht den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfehle. Diese Frage kann ich vorbehaltlos für die Personen bejahen, die am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen. Ausschlaggebend ist hier der Umstand, dass jeder - unabhängig von seiner Fahrweise - in einen Unfall verwickelt werden kann, bei dem er schwer verletzt wird. In anschließenden Prozessen zeigt sich leider immer wieder, dass Verletzte ohne Rechtsschutzversicherung nicht in der Lage sind, ihre Rechte vollumfänglich zu verfolgen. Dies kann zum einen daran liegen, dass etwa die Einholung eines Sachverständigengutachtens teuer ist, ohne dass man dessen Ergebnis mit Sicherheit voraussagen könnte. Zu berücksichtigen sind zudem Gerichts- und Anwaltskosten, die bei einem (teilweisen) Unterliegen zu Buche schlagen würden. All diese Risiken führen bei vielen Verletzten ohne Rechtsschutzversicherung nicht selten dazu, dass sie sich auf unbefriedigende Vergleiche einlassen (müssen), weil sie das Kostenrisiko des Prozesses einfach nicht tragen können. Hat man hier eine Rechtsschutzversicherung an seiner Seite, muss man sich i.d.R. um die Kosten des Prozesses und allem was damit in Verbindug steht keine Sorgen machen!
Darüber hinaus decken Verkehrsrechtsschutzversicherungen auch verkehrsrechtliche Bußgeldsachen, insbesondere
Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Abstands- und Rotlichtverstöße, teilweise auch Verstöße im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr (Abschleppmaßnahmen).
Bei verkehrsrechtlichen Strafsachen (Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheitsfahrt...) decken die Rechtsschutzversicherungen meist auch die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, behalten sich aber abhängig vom Ausgang des Verfahrens häufig Regressansprüche vor.
Wichtig zu wissen ist auch, dass private Verkehrsrechtsschutzverträge meistens einen ganzen Personenkreis umfassen können, d.h neben dem Ehepartner auch die Kinder. Letztere sind meist mitversichert, solange sie minderjährig oder volljährig, aber noch in der Ausbildung und ledig sind und kein eigenes Fahrzeug auf sie zugelassen ist. Auch nicht eheliche Partner können im Vertrag abgesichert werden.
Rechtsschutzversicherungen verschiedener Anbieter können sich im Detail in ihren Leistungen unterscheiden. Vor Vertragsschluss ist es daher wichtig, das Kleingedruckte eingehend zu prüfen und ggf. zu vergleichen.
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Thomas Schad
Fachanwalt für Verkehrsrecht