RECHTSANWALT SCHAD


IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT

Nötigung im Straßenverkehr!

Gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich bei der Nötigung um eine Straftat, welche mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Im Verkehrsbereich handelt es sich häufig um folgende Vorwürfe:

 

- Zu dichtes Auffahren (meist auf der Autobahn)

- Schneiden nach Überholvorgang

- Verhindern des Überholens

- Fahrbahnwechsel oder "Ausbremsen"

- Kolonnenspringen

 

Bei grober Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit wird teilweise auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB ermittelt.

 

Bei einer strafrechtlichen Verurteilung muss der betroffene Kraftfahrer mit der Verhängung eines Fahrverbots in einigen Fällen sogar mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. 

 

Soweit muss es jedoch nicht unbedingt kommen.

 

"Schweigen ist Gold!"

Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen sollten Sie als Beschuldigter zunächst weder mündliche noch schriftliche Angaben machen.

 

Frühzeitig rechtlichen Rat einholen!

Wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet, sollten Sie sich immer erst von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Beratung und rechtliche Vertretung!

Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch Fragen? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an! Die telefonische Erstberatung ist kostenfrei!

Tel.: 069 - 43 05 60 37

Fax: 069 - 43 05 60 38

E-Mail.: schad@kanzleischad.de

Thomas Schad

Fachanwalt für Verkehrsrecht