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IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT

Rote Ampel überfahren?

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn der Betroffene das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage, das nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) "Halt" bedeutet, missachtet hat.

 

Zu unterscheiden sind einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße. Der Qualifizierungstatbestand ist dann erfüllt, wenn das Rotlicht nach mehr als 1 Sekunde oder unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer überfahren wird.

 

Was Ihnen droht!

Der einfache Rotlichtverstoß wird derzeit mit einer Geldbuße in Höhe von 90,00 € und einem Punkt in Flensburg geahndet.

 

Der qualifizierte Rotlichtverstoß hingegen zieht eine Geldbuße von 200,00 €, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot nach sich.

 

Jeder Punkt zählt…

Ab dem 1.5.2014 wird die Fahrerlaubnis bereits bei Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister entzogen. Nach jedem eingetragenen Punkt gelten Sie in Folgefällen als vorbelastet und das Risiko höherer Geldbußen und eines Fahrverbotes steigt.

 

…aber nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt!

Fehlerhafte Messungen, schlechte Fahrerfotos oder kurze Verjährungsfristen führen nicht selten für den Betroffenen zum Erfolg.

 

Zumindest Rechtsschutzversicherte sollten eine anwaltliche Überprüfung nicht erst bei Androhung eines Fahrverbotes, sondern bereits bei drohenden Punkten veranlassen.

Beratung und rechtliche Vertretung!

Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch Fragen? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an! Die telefonische Erstberatung ist kostenfrei!

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