RECHTSANWALT SCHAD

 

IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT

 

  

Ist ein Anwalt nötig?

Was Sie wissen sollten...

Häufig stellt sich der Betroffene eines Bußgeld- oder Strafverfahrens die Frage, ob sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes (Verteidiger) wirklich lohnt.

 

Ich denke, es kommt darauf an...

 

Für Ordnungswidrigkeiten also Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überfahren roter Ampeln und Abstandsunterschreitungen gilt:

 

Handelt es sich um eine vergleichsweises leichte Ordnungswidrigkeit, welche nicht mit Punkten geahndet wird, sollte man häufig von der Einschaltung eines Rechtsanwaltes absehen, wenn man keine konkreten Einwände geltend machen kann und nicht rechtsschutzversichert ist. Hier stehen die Rechtsanwaltsgebühren oft nicht im Verhältnis zu dem erwünschten Ziel.

 

Ist ein Bußgeldvorwurf jedoch mit Punkten bedroht, sollten Rechtsschutzversicherte ernsthaft über die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nachdenken, vor allem dann, wenn sie bereits Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg aufweisen. Bekanntlich wird die Fahrerlaubnis nunmehr bereits bei Erreichen von 8 Punkten entzogen. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und sind daher kostenempfindlich, sprechen Sie dies im Rahmen einer - wenn möglich - kostenfreien Erstberatung beim Rechtsanwalt an und lassen sich auch über die entstehenden Kosten im Falle einer Vertretung beraten.

 

Droht in Bußgeldsachen ein Fahrverbot, sollten Rechtsschutzversicherte einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung des Vorwurfs beauftragen. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, müssen Sie entscheiden, wie hart Sie das Fahrverbot nebst Punkten treffen würde und halten Sie sich hierbei die möglichen Kosten eines Bußgeldverfahrens vor Augen, die Sie am besten in einem Vorgespräch bei dem Anwalt Ihres Vertrauens erfragen.

 

Für Verkehrsstrafsachen wie etwa Fahrerflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung/Tötung und Nötigung im Straßenverkehr gilt:

 

Hier steht für die Beschuldigten meist wesentlich mehr auf dem Spiel. Neben hohen Geldstrafen und dem Verlust der Fahrerlaubnis geht es hier auch um den Makel der Vorstrafe und einem Eintrag in das Bundeszentralregister. Nicht selten droht vor allem nach Unfällen auch Ärger mit Haftpflicht- und Kaskoversicherungen, die Regressforderungen stellen bzw. nicht (alles) regulieren. Beratungsbedarf besteht hier auch häufig im Hinblick auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach Ablauf des Strafverfahrens. Vor diesem Hintergrund ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ernsthaft zu empfehlen.  

 

Wobei hilft der Rechtsanwalt konkret?

In einem Verkehrsstrafverfahren sind dem Beschuldigten selten alle Indizien und Beweise bekannt, die die Polizei gegen ihn gesammelt hat; diese können richtig oder falsch, hilfreich oder schädlich sein. Fest steht, dass Sie nur über einen Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten und somit den gleichen Kenntnisstand wie die Ermittlungsbehörden haben.

 

Will man gegen eine Ordnungswidrigkeit vorgehen, ist es auch unabdingbar, einen Blick in die Bußgeld- oder Ermittlungsakte zu werfen, die nur ein Rechtsanwalt ausgehändigt bekommt.

 

Erst nach tatsächlicher und rechtlicher Überprüfung der Akte kann der Rechtsanwalt eine seriöse Einschätzung der Sach- und Rechtslage vornehmen und dabei helfen, eine individuelle Taktik für das weitere Verfahren zu entwickeln, insbesondere mit Ihnen eine Stellungnahme zum Tatvorwurf zu entwerfen. Ferner kann er durch Gespräche mit der Staatsanwaltschaft, der Verwaltungsbehörde oder dem Gericht Einfluss auf das Verfahren nehmen.

 

Der Rechtsanwalt ist derjenige, der Ihnen die rechtlichen Hintergründe des Verfahrens erläutert. Er kennt die rechtliche Möglichkeiten und informiert Sie über bestehende Gefahren und Chancen.

 Tel.: 069 - 43 05 60 37

 Fax: 069 - 43 05 60 38

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