RECHTSANWALT SCHAD


IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT

Nötigung im Straßenverkehr!

Gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich bei der Nötigung um eine Straftat, welche mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Bei Verwirklichung im Straßenverkehr muss der betroffene Kraftfahrer meist mit der Verhängung eines Fahrverbots in einigen Fällen auch mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

 

Soweit muss es jedoch nicht kommen.

 

Frühzeitig rechtlichen Rat einholen!

Wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet, sollten Sie sich immer erst von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Beratung und rechtliche Vertretung!

Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch Fragen? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an!

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