RECHTSANWALT SCHAD


IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT

Vorladung der Polizei erhalten - wie verhalte ich mich richtig?

Erhalten Sie von der Polizei ein Schreiben, in dem Sie als Beschuldigter geführt werden (nicht als Zeuge), wissen Sie, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist.

 

Wozu sind Sie nach Erhalt einer Vorladung verpflichtet?

Wichtig zu wissen ist, dass Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet sind, zu einem von der Polizei bestimmten Vernehmungstermin zu erscheinen. 

 

Mein Rat!

Widerstehen Sie dem Bedürfnis, die Sache bei der Polizei "richtig stellen" zu wollen! Die Erfahrung lehrt, dass dem vernehmenden Beamten in erster Linie an Ihrer Überführung und weniger an Ihrer Entlastung gelegen ist. Ihre vom Vernehmungsbeamten protokollierte Aussage kann im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet werden.

 

Was Sie tun sollten...

Wenden Sie sich nach Erhalt der Ladung direkt an einen Rechtsanwalt, der Sie rechtlich berät, die Ermittlungsakte einsieht und hiernach mit Ihnen die weitere taktische Vorgehensweise bespricht.

Beratung und rechtliche Vertretung!

Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch Fragen? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an! Die telefonische Erstberatung ist kostenfrei!

Tel.: 069 - 43 05 60 37

Fax: 069 - 43 05 60 38

E-Mail.: schad@kanzleischad.de

Thomas Schad

Fachanwalt für Verkehrsrecht