RECHTSANWALT SCHAD
IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT
Trunkenheitsfahrt!
Die Trunkenheit im Straßenverkehr ist gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. In den meisten Fällen wird der Täter vom Gericht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen und bekommt den Führerschein entzogen.
In § 69 a Abs.1 Satz 1 StGB heißt es weiter: Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, dass für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre).
Soweit
muss es jedoch nicht kommen.
Frühzeitig rechtlichen Rat einholen!
Wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet, sollten Sie sich immer erst von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Beratung und rechtliche Vertretung!
Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch Fragen? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an!