RECHTSANWALT SCHAD

 

IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT

Mietwagen oder Nutzungsentschädigung?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht Ihnen für die Dauer des schadensbedingten Fahrzeugausfalls grundsätzlich ein Mietwagen zu. Eine Ausnahme hiervon sieht die Rechtsprechung lediglich bei einem voraussichtlich sehr geringen Fahrbedarf vor.

 

Sie müssen sich bei der Auswahl des Mietwagens um einen günstigen Mietwagentarif bemühen. Der ADAC rät, sich mindestens drei Angebote einzuholen.

 

Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadensbedingten Ausfalls Nutzungsentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unfallfahrzeug repariert oder ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird.

 

Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch eine Frage? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an! 

 

Tel.: 069 - 43 05 60 37

Fax: 069 - 43 05 60 38

E-Mail.: schad@kanzleischad.de