Sie
haben das Recht, Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug gleichwohl in einer
Fachwerkstatt reparieren lassen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten gemäß Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges nicht mehr als 30 % übersteigen und Sie das
Fahrzeug zumindest noch weitere 6 Monate nutzen wollen.
Bei einem Totalschaden erhalten Sie nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.
Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere
Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch eine Frage? Kein Problem.Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an!