RECHTSANWALT SCHAD
IHR FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT IN FRANKFURT
Schadenfeststellung / Gutachter
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn der Schaden für den Laien ersichtlich unter 700,00 € liegen sollte (Bagatellschadensgrenze); hier genügt die Vorlage eines Kostenvoranschlages.
Als Geschädigter können Sie den Sachverständigen frei wählen. Das Gutachten enthält neben der Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten auch Angaben zur Wertminderung und teilweise auch den jeweiligen Tagessatz für die Geltendmachung von Nutzungsausfall.
Suchen Sie einen Rechtsvertreter und weitere Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne. Oder haben Sie noch eine Frage? Kein Problem. Schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an!